Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte,
viele von Ihnen haben wahrscheinlich schon die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber bei der Ablehnung von Schulungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder sehr kreativ werden können. Mal ist der Anbieter zu teuer, mal ist der Weg zu weit, mal die heimische Übernachtung ausreichend, mal das Thema zu exotisch. Jetzt hatte das BAG eine weitere Variante auf dem Tisch liegen, die uns die Corona-Zeit indirekt beschert hat (vgl. BAG v. 07.02.2024 – 7 ABR 8/23).
Viele Seminaranbieter haben sich unter dem Eindruck von Home-Office und Videokonferenzen darauf verlegt, auch Online-Schulungen – sog. „Webinare“ – als Ergänzung zur traditionellen Form der Schulungen anzubieten. Nun verfiel der Arbeitgeber in dem entschiedenen Fall auf die Idee, die Erstattung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine Schulung mit dem Verweis darauf abzulehnen, dass die Mitglieder an der gleichen Schulung im selben Zeitraum auch online hätten teilnehmen können. Dem erteilte das BAG jedoch eine Absage. Dem Gremium stehe ein Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der Schulungsveranstaltungen zu. Dieser umfasse u.a. auch das Schulungsformat.
Bleiben Sie bei der Auswahl Ihrer Spezialschulungen dennoch in gesundem Maße kritisch. Die Erforderlichkeit einer Wochen-Schulung zu dem Thema „Arbeitsrechtliche Probleme mit dem Internet lösen, Teil 1“ mag insofern durchaus in Frage stehen.
Ihr Christopher Koll