Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte,

die Durchführung der regulären Betriebsratswahlen im nächsten Jahr trifft je nach Betriebsstruktur im Unternehmen auf ganz unterschiedliche Herausforderungen. Eine kniffelige Frage in Unternehmen mit mehreren Betrieben hat jetzt das BAG ganz aktuell geklärt. Wird ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben des Unternehmens im Sinne einer Eingliederung tätig – z.B. weil er einer betriebsübergreifenden Abteilung angehört – so ist er in allen diesen Betrieben aktiv wahlberechtigt (vgl. BAG v. 22.05.2025 – 7 ABR 28/24). Dies gilt auch für den Fall, dass Matrix-Vorgesetzte Arbeitnehmer in mehreren Betrieben führen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen biete ich auch für 2026 gerne wieder meine Unterstützung bei der Durchführung der Wahlen an, vor allem natürlich im Bereich der Schulung der Wahlvorstände zum Wahlverfahren inklusive der Neuerungen aus den letzten 4 Jahren. Ich habe unser Schulungsprogramm hier ein wenig umgestellt. Für bereits erfahrene Wahlvorstandsmitglieder würde ich weiterhin die Auffrischungsschulung an einem Schulungstag anbieten, für völlig neu besetzte Gremien ohne Erfahrung im Wahlverfahren empfehle ich eine zweitägige Schulung. Es hat sich bei der letzten Wahlperiode und gelegentlichen Neuwahlen in den letzten vier Jahren doch gezeigt, dass vor allem die praktische Umsetzung der Wahl für unerfahrene Mitglieder größere Probleme bereiten kann. Dieses Paket kann noch ergänzt werden um eine „Hotline“ im Wahlverfahren, die wir zu einem überschaubaren Pauschalpreis anbieten werden, und die dann auch eine anwaltliche Unterstützung während des Verfahrens abdeckt. Bei Interesse sprechen Sie mich gerne an.

Ich wünsche Ihnen schöne erste Herbsttage!

Ihr Christopher Koll