Kanzlei

Die Anwälte.

Rechtsanwalt Christopher Koll

Rechtsanwalt Christopher Koll ist seit 2003 als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig, seit 2008 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er war fast 10 Jahre Teilhaber in einer mittelständischen Arbeitnehmerkanzlei in Düsseldorf, bevor er im Mai 2021 die Kanzlei „Koll Rechtsanwälte“ gründete. Er vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen denkbaren Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Sein Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von Betriebsräten bei Unternehmensumstrukturierungen, vor allem auch im Bereich der Insolvenz.

Er ist Autor des „Lexikon für Betriebsräte“ (Bund-Verlag) und des Kommentars zum MTV Groß- und Außenhandel NRW (Verlag ver.di b+b) und veröffentlicht regelmäßig Artikel in der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AiB). Zudem schult er seit Jahren Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Er war langjähriger Veranstaltungsleiter in der Reihe „Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“ der Gewerkschaft ver.di in Düsseldorf, Wuppertal und Aachen.

Im JUVE-Handbuch über Wirtschaftskanzleien wurde er jahrelang unter den 50 besonders empfohlenen Rechtsanwälten für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern in Deutschland geführt.

Mail: c.koll@koll-rechtsanwaelte.de

Rechtsanwältin Maike Koll

Rechtsanwältin Maike Koll betreut seit über 10 Jahren arbeitsrechtliche Mandate auf Arbeitnehmerseite. Sie war zunächst für zwei mittelständische Arbeitnehmerkanzleien im Rheinland tätig, bevor sie 2021 in die Kanzlei „Koll Rechtsanwälte“ eintrat.

Frau Koll verfügt als Fachanwältin für Arbeitsrecht über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Bereichen, darunter insbesondere beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei der Begleitung von Umstrukturierungen und in der Vertretung vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen. Daneben unterstützt und vertritt sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber, z.B. bei Abmahnungen, Kündigungen und der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Frau Koll ist auch in der Fortbildung von Betriebsräten aktiv. Sie ist Autorin des „Lexikon für Betriebsräte“, erschienen im Bund-Verlag und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge in der Zeitschrift AiB – Arbeitsrecht im Betrieb.

Mail: m.koll@koll-rechtsanwaelte.de

Lexikon für den Betriebsrat - Christopher und Maike Koll