Leistungen

Berater. Unterstützer. Verhandlungsführer.

Für Arbeitnehmer:innen.

Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern können nur erfolgreich mit anwaltlicher Unterstützung geführt werden, wenn die Strategie auf den Fall und die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt ist. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, finden wir für Sie die richtigen Lösungen, um das Arbeitsverhältnis entweder wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen oder alle Aspekte einer Trennung so vorteilhaft wie möglich für Sie zu gestalten. Egal, ob Sie Probleme beim Zeugnis, beim Gehalt, mit einer Abmahnung oder bei der Gewährung von Urlaub haben, wir beraten Sie gerne und übernehmen auch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, falls gewünscht.

Steht dagegen eine Trennung im Raum, umfassen unsere Leistungen nicht nur das Aushandeln einer Abfindung und die Klärung der sonstigen Abwicklung wie der Zeugniserteilung, offener Urlaubsansprüche etc. Wir verhandeln z.B. auch Unterstützungsleistungen des alten Arbeitgebers für die berufliche Neuausrichtung, weil wir der Meinung sind, dass die Verantwortung des Arbeitgebers bei einer Trennung nicht mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses endet.

Wenn sich arbeitsrechtliche Probleme nicht auf dem Verhandlungsweg lösen lassen, bleibt häufig nur die Einschaltung der Arbeitsgerichte. Auch dort übernehmen wir gerne Ihre fachgerechte Vertretung durch alle Instanzen.

Für Betriebsräte.

Häufig beginnt die Unterstützung von Betriebsräten damit, die Kommunikation zwischen den Betriebsparteien auf Augenhöhe zu bringen. Dies beginnt in der Regel schon bei der Missachtung der Unterrichtungsrechte und setzt sich in einer mangelnden Wertschätzung der Mitbestimmungsrechte durch den Arbeitgeber fort. Unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet ermöglicht es uns, die gemeinsamen Schritte auf Ihre speziellen Bedürfnisse auszurichten. Wir beraten und unterstützen Sie als Sachverständige gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowohl bei akuten rechtlichen Fragen als auch bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen. Zur Durchsetzung der Mitbestimmung übernehmen wir auf Wunsch die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und versuchen, Auseinandersetzungen wieder auf die Sachebene zu heben und einvernehmlich zu lösen. Ist dies nicht möglich, gehen wir auch die nächsten Schritte bis hin zu einer Einleitung der erforderlichen Beschlussverfahren. Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten durch alle Instanzen. Scheitern Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan, bleibt nur die Anrufung der Einigungsstelle, die wir gerne für Sie übernehmen. Auch als Beisitzer stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung selbstverständlich zur Verfügung.

Gerne kommen wir zu Ihnen ins Gremium und stellen unsere Arbeit und Expertise unverbindlich vor.