Koll Rechtsanwälte - Kanzlei für Arbeitsrecht
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Betriebsferien: Kanzlei vom 25.12.2024 bis einschließlich 05.01.2025 geschlossen

Betriebsferien: Kanzlei vom 25.12.2024 bis einschließlich 05.01.2025 geschlossen

von Rechtsanwälte Koll | 17. Dez. 2024 | Allgemein

Liebe Mandantinnen und Mandanten, in der Zeit vom 25.12.2024 – 05.01.2025 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Ihre Christopher & Maike Koll  
Neues zum Thema Schulungsanspruch (§ 37 Abs. 6 BetrVG) – Februar/März 2024

Neues zum Thema Schulungsanspruch (§ 37 Abs. 6 BetrVG) – Februar/März 2024

von Rechtsanwälte Koll | 15. März 2024 | Arbeitsrecht

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte, viele von Ihnen haben wahrscheinlich schon die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber bei der Ablehnung von Schulungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder sehr kreativ werden können. Mal ist der Anbieter zu...
Neues zum Thema Schulungsanspruch (§ 37 Abs. 6 BetrVG) – Februar/März 2024

Neues zum Thema Arbeit auf Abruf – Januar 2024

von Rechtsanwälte Koll | 17. Jan. 2024 | Arbeitsrecht

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte, in vielen Branchen ist sie leidige Realität – die Arbeit auf Abruf. Gesetzlich geregelt in § 12 TzBfG verschafft sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitsleistungen flexibel nach Bedarf anzuordnen und zu...
Betriebsferien: Kanzlei vom 25.12.2024 bis einschließlich 05.01.2025 geschlossen

Weihnachtsferien: Kanzlei vom 21.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 geschlossen

von Rechtsanwälte Koll | 18. Dez. 2023 | Allgemein

In der Zeit vom 21.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024!
Neues zum Thema Schulungsanspruch (§ 37 Abs. 6 BetrVG) – Februar/März 2024

Neues zum Thema Beweiswert der AU-Bescheinigung – Dezember 2023

von Rechtsanwälte Koll | 18. Dez. 2023 | Arbeitsrecht

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte, wer längere Zeit erkrankt ist, muss den Umstand der Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Auch wenn die AU-Bescheinigung seit Januar durch die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer nicht mehr einzureichen...
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