Leistungen für
Arbeitnehmer:innen.
BERATUNG
Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern können nur erfolgreich mit anwaltlicher Unterstützung geführt werden, wenn die Strategie auf den Fall und die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt ist. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, finden wir für Sie die richtigen Lösungen, um das Arbeitsverhältnis entweder wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen oder alle Aspekte einer Trennung so vorteilhaft wie möglich für Sie zu gestalten. Egal, ob Sie Probleme beim Zeugnis, beim Gehalt, mit einer Abmahnung oder bei der Gewährung von Urlaub haben, wir beraten Sie gerne und übernehmen auch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, falls gewünscht.
Steht dagegen eine Trennung im Raum, umfassen unsere Leistungen alle klassischen Themen wie das Aushandeln einer Abfindung und die Klärung der sonstigen Abwicklung wie der Freistellung, Urlaubsabgeltung etc.
KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE
Wenn sich arbeitsrechtliche Probleme nicht auf dem Verhandlungsweg lösen lassen, bleibt häufig nur die Einschaltung der Arbeitsgerichte. Auch dort übernehmen wir gerne Ihre fachgerechte Vertretung durch alle Instanzen. Die betrifft insbesondere den Fall der Kündigungsschutzklage. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit für die Klageerhebung, die wir gerne auch kurzfristig für Sie übernehmen.
Auch in Vorverfahren – z.B. gegenüber dem Inklusionsamt im Falle einer Schwerbehinderung – vertreten wir Sie gerne.
ABMAHNUNG
Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, ist dies leider häufig ein Signal für tiefergreifende Störungen im Arbeitsverhältnis. Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Auswirkungen und Ihren Möglichkeiten, z.B. bezüglich der Anfertigung einer Gegendarstellung.
VERSETZUNG
Auch Versetzungen können sehr negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben, egal ob sie sich auf Ihren Arbeitsort oder Ihre Arbeitstätigkeit beziehen. Längere Anfahrtswege oder die Zuweisung unangenehmer Arbeitsaufgaben können den Arbeitsalltag dauerhaft belasten. Sprechen Sie mit uns frühzeitig über diese Themen, bevor sich die Beziehungen zum Arbeitgeber bereits irreparabel verschlechtert haben.
ZEUGNIS
Für die Berufslaufbahn hat das Zeugnis unverändert eine hohe Bedeutung, daher muss die Bewertung Ihrer Leistungen durch den Arbeitgeber fachgerecht erfolgen. Egal, ob Sie im laufenden Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis anfordern oder das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird, Inhalt und Umfang müssen Hand und Fuß haben. Gerne prüfen wir den Zeugnistext und machen zwingende Korrekturen für Sie geltend – bis hin zur Zeugnisklage.
GEHALT
Das Gehalt ist als Gegenleistung für Ihre Arbeit der wichtigste Anspruch, den Sie im Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber haben. Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre Vergütung, sei es die Höhe des Gehalts, die richtige Eingruppierung in den Tarif, Zulagen und Zuschläge, Überstunden, Boni und Provisionen oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Fehlen Gehaltsbestandteile und zahlt der Arbeitgeber hartnäckig nicht, bleibt nur noch die Klage und schlimmstenfalls die Zwangsvollstreckung, die wir ebenfalls für Sie übernehmen.
KOSTEN
Die Rahmenbedingungen für unsere Vergütung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In den Fällen einer Beratungstätigkeit fällt für eine reine Erstberatung eine Gebühr von 190 € zzgl. MwSt an. Über die Abrechnung weiterer Beratungsleistungen klären wir Sie im Einzelfall frühzeitig auf. In allen anderen Fällen rechnen wir unsere Gebühren entsprechend des sog. Streitwerts der Angelegenheit ab. Auch hier erläutern wir Ihnen selbstverständlich die entsprechenden Rahmenbedingungen zu Mandatsbeginn.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ersuchen wir dort gerne als Serviceleistung um Zusage der Übernahme der Kosten für unsere Tätigkeit und rechnen nach Abschluss direkt dort ab.