Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte,
in 2022 stehen die nächsten turnusmäßigen Neuwahlen der Betriebsratsgremien an und erfahrungsgemäß fangen viele Gremien schon im Herbst des Vorjahres mit den ersten Planungen an. Insbesondere für kleinere Betriebe hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hier Neuerungen gebracht, denn das vereinfachte Wahlverfahren ist jetzt nicht mehr nur für Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern Pflicht, sondern auch für Betriebe mit bis zu 100 Arbeitnehmern. Wer in diese Kategorie fällt, und bisher nach dem normalen Wahlverfahren gewählt hat, muss sich also zwingend umstellen.
Auch für Betriebe mit bis zu 200 Arbeitnehmern könnten die Abweichungen relevant werden, wenn die Option genutzt werden soll, das vereinfachte Wahlverfahren durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Anwendung zu bringen. Hierfür könnte sprechen, dass dann die Durchführung der Wahl im Rahmen einer Persönlichkeitswahl unabhängig von der Anzahl der Wahlvorschläge gesichert ist.
Gerne bieten wir auch für die Wahlen in 2022 wieder die Schulung der Wahlvorstände unter Berücksichtigung der Neuerungen im Wahlverfahren an, um die Wahlen möglichst störungsfrei zu halten. In der Regel reicht hierfür eine Tagesschulung aus. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an, wenn es bei Ihnen akut wird.
Bis dahin wünsche ich Ihnen allen weiterhin einen „Goldenen Herbst“!
Ihr Christopher Koll