Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Betriebsräte,

es ist Halbzeit und zwar nicht nur bei Spielen der EM, sondern auch bei den regelmäßigen Amtszeiten der Betriebsratsgremien. Da kommt jetzt ein Nachläufer zur letzten Wahl in 2022 vom BAG, der vor allem bei Gremien Klarheit schafft, die regelmäßig Probleme haben, genügend Bewerber bei den Wahlen zu akquirieren.

Wo liegt das Problem? Ein Wahlvorstand leitet die Wahl mit dem Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene BR-Größe von z.B. 7 Mitgliedern ein. Innerhalb der Einreichungsfrist bewerben sich aber nur 3 Kandidaten über einen oder mehrere Wahlvorschläge. Der Wahlvorstand setzt die Nachfrist, aber ohne Besserung. Fällt jetzt die Wahl ins Wasser? Nein, hat das BAG jetzt erneut bestätigt, denn der Wahlvorstand muss jetzt die relevante BR-Größe auf die nächstzulässige Staffelgröße herabsetzen, also hier 3 Mitglieder (vgl. BAG v. 24.04.2024 – 7 ABR 26/23). Muss denn dann überhaupt noch gewählt werden bei nur 3 Kandidaten? Ja, denn es muss sichergestellt werden, dass jeder der Kandidaten mindestens eine Wählerstimme erhält. Wenn Sie also in 2 Jahren ein solches Thema haben sollten, wissen Sie, was zu tun ist.

Nachdem es mit dem sonnigen Frühling nichts geworden ist, bleibt die Hoffnung auf Besserung im Juli. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schöne Sommerferien (und eine erfolgreiche EM)!

Ihr Christopher Koll